
Terminvormerkung
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins findet statt am
Donnerstag, 04.12.2025 um 19.00 Uhr
in der Montessori-Schule Rohrdorf, Haus A - Ausweichraum Erdgeschoss, Bürgermeister-Tischner-Platz 3, 83101 Rohrdorf
Nach der Satzungsänderung, die zum 13.09.2025 in Kraft trat, werden wir zum ersten Mal in der neuen Struktur tagen.
Hier der relevante Paragraph der neuen Satzung:
Auszug: §6 Satzung (Stand 24.07.2025)
- Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch den Aufsichtsrat unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung und Versendung der notwendigen Unterlagen. Anträge auf Satzungsänderung müssen im Wortlaut vorliegen und begründet werden.
- Die Einladung kann in Schriftform gem. § 126 BGB oder in Textform gem. § 126b BGB erfolgen. Die Frist wird durch die für den Freistaat Bayern amtlich festgelegten Schulferien gehemmt.
- Die Leitung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Aufsichtsrat oder durch eine von ihm bestellte Person.
- Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag Gäste zulassen und ihnen auch ein Rederecht einräumen.
- Beschlüsse und Wahlen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bzw. vertretenen Stimmen gefasst, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
- Jedes ordentliche stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Stimmdelegation ist mit der Maßgabe zulässig, dass sie schriftlich zu erfolgen hat und dass einer Person nicht mehr als eine Stimme übertragen werden darf.
- Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn dies von einem ordentlichen stimmberechtigten Vereinsmitglied beantragt wird.
- Gegenstände der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung sind insbesondere
- Jahresbericht des Aufsichtsrats
- Jahresbericht des Vorstandes einschließlich Kassenbericht
- Jahresbericht der Einrichtungen gemäß §2 der Satzung
- Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
- Wahl und Abberufung des Aufsichtsrats
- Wahl von zwei Rechnungsprüfern aus dem Kreis der ordentlichen stimmberechtigten Mitglieder jeweils für die Dauer eines Wirtschaftsjahres; sie dürfen weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehören.
- Entscheidung über die Beteiligung des Vereins an Gesellschaften
- den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken sowie die Aufnahme von Darlehen
- Satzungsänderungen
- Die Auflösung des Vereins
- Erhebung und Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Beschlussfassung über Aufwandsentschädigung in Höhe der Ehrenamtspauschale für den Aufsichtsrat
- Beschlussfassung über den Widerspruch gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags sowie über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Aufsichtsrats
- Über Themen, die in der Tagesordnung nicht angekündigt sind, können keine Beschlüsse gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist verpflichtet ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies der Vorstand oder mindestens fünf Vereinsmitglieder vier Wochen vorher schriftlich beim Aufsichtsrat beantragen.
- Über die Mitgliederversammlungen sind Ergebnisprotokolle anzufertigen, die von dem be-
stellten Schriftführer und einem Aufsichtsratsmitglied zu unterzeichnen und den Mitglie-
dern auszuhändigen sind.
